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Der Höllensturz der Verdammten

Peter Paul Rubens

Der Höllensturz der Verdammten

Peter Paul Rubens
  • Datum: c.1620
  • Stilrichtung: Barock
  • Genres: religiöses Gemälde
  • Medium: Öl, canvas
  • Abmessungen: 286 x 224 cm
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Der Höllensturz der Verdammten ist ein Gemälde von Peter Paul Rubens in der Alten Pinakothek in München. Es entstand um 1620 während des Dreißigjährigen Krieges.


Das Gemälde hat den Höllensturz zum Thema, ein traditionsreiches Motiv christlicher Kunst. Aus einem Lichtstrahl zwischen dunklen Wolken stürzt der Erzengel Michael
hervor und schleudert große Mengen nackter Leiber herab. Anders als bei vergleichbaren Darstellungen fehlt Christus als Weltenrichter mit der Perspektive der Rettung. Ungewöhnlich ist auch das fast abstrakte Ineinanderfließen der Farbflächen.


Rubens hatte im Auftrag des zum Katholizismus konvertierten Herzogs Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg für die Neuburger Jesuitenkirche bereits 1617 Das Große Jüngste Gericht und 1619 das Kleine Jüngste Gericht geschaffen, die sich beide ebenfalls in der Alten Pinakothek befinden. Wohl um 1620 erhielt er vom Grafen, der ein Bild für seine Palastkapelle suchte, den Auftrag für den Höllensturz. Nach anderen Angaben soll sich das Bild allerdings noch 1628 in Rubens Werkstatt befunden haben.


Kurfürst Johann Wilhelm von der Pfalz erwarb das Bild für seine Düsseldorfer Gemäldegalerie. Es gelangte nach einer wechselhaften Sammlungsgeschichte über die Mannheimer Galerie nach München in die Alte Pinakothek.


Das Gemälde war im Jahr 1959 Gegenstand von Vandalismus. Am 26. Februar, kurz nach 11 Uhr, schüttete der Philosoph und Abenteurer Walter Menzl aus Konstanz ein Möbel-Abbeizmittel über das Bild. Die ätzende Flüssigkeit floss in einer Breite von etwa einem halben Meter an dem Gemälde herab und beschädigte vor allem die linke Bildhälfte schwer. Menzl stellte sich am Vormittag des folgenden Tages der Polizei. Er bezeichnete sich bei der Vernehmung als Wissenschaftler und Schriftsteller. Eigentlich habe er Dürers Die vier Apostel zerstören wollen, worauf er aber aufgrund religiöser Hemmungen verzichtet habe. Der Täter wurde vom Landgericht München wegen „gemeinschädlicher Sachbeschädigung“ zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 800.000 DM verurteilt., das Gemälde wurde erfolgreich restauriert.

Dies ist ein Teil des Wikipedia-Artikels, der unter CC-BY-SA-Lizenz verwendet wird. Der vollständige Text des Artikels ist hier →


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